| Wiederkehrende Prüfung nach der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen.
Wirtschaftliche Lösung für Städte und Kommunen
Gemäß Schulbaurichtlinie sind Schulen von den unteren Baubehörden alle 5 Jahre wiederkehrend zu prüfen. Dabei ist festzustellen, ob die Prüfungen der technischen Anlagen und Einrichtungen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. Die Anforderungen der Richtlinie gelten vorrangig für Schulneubauten. Wird bei wiederkehrenden Prüfungen und Brandschauen festgestellt, dass rechtmäßig bestehende Gebäude nicht den Anforderungen dieser Schulbaurichtlinie entsprechen, kann ein Anpassungsverlangen nur auf der Grundlage des §87 Abs.1 BauO NRW (Vorliegen einer konkreten Gefahr, z.B. fehlen eines 2 Rettungsweges) gefordert werden.
Um seiner Verantwortung hinsichtlich der wiederkehrenden Prüfung (Brandschau und TPrüfVo) gerecht zu werden, beauftragte die Stadt Velbert das Ingenieurbüro Thürmer mit folgenden Leistungen.
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