| Erstellung einer gerichtsfesten Dokumentation zur Übernahme der Betreiberverantwortung
Die Fachhochschule Osnabrück hat als Betreiber seiner Immobilien die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Richtlinien (DIN-Vorschriften, BetrSichV, TPrüfVO, etc.) einzuhalten, um im Schadensfall etwailige Haftungsansprüche "strafrechtlich als auch zivilrechtlich" abzuwenden. Hierzu wurde von der FH Osnabrück als Hilfsmittel eine CAFM-Software (conjectFM) angeschafft, die zusätzlich mit dem rechtlich erforderlichen Content gefüllt werden muss.
Die Rechtsfolgen einer schuldhaften Pflichtverletzung schließen unter Umständen auch Freiheitsstrafen mit ein. Deshalb ist bei der Betreiberverantwortung größte Sorgfalt geboten © Ulrich Glauche.
Um seiner Verantwortung hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungs-verpflichtungen nachzukommen, wurde von der FH Osnabrück das Ingenieurbüro Thürmer beauftragt.
Entscheidende Kriterien zum Erhalt dieses Auftrages sind neben dem reinen technischen KnowHow der aufzunehmenden Anlagen, auch unsere Kompetenz und Erfahrungen hinsichtlich der am Markt befindlichen CAFM-Systemen (Speedikon, conjectFM, db-central etc.). |