|
Im Zuge einer Umstrukturierung zwischen dem BLB NRW und den Hochschulen wurde unter anderem die Betreiberverantwortung neu geregelt.
Die Unternehmer-/. Betreiberverantwortung mit den entsprechenden Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb der Gebäude und Grundstücke, der technischen Anlagen und Einrichtungen ist komplett auf die Hochschule übergangen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Pflichtenübertragung an Externe) muss der BLB die Hochschule befähigen, der Betreiberverantwortung nachzukommen. Hierzu gehört z.B. die Übergabe der Bestands- und Betriebsdokumentation und eine Einweisung in die örtlichen Gebäude.
Eine Nichtbeachtung dieser Grundregeln bei der Pflichtenübertragung kann dazu führen, dass eine Übertragung im Schadensfall insgesamt als unwirksam anzusehen ist.
Um seiner Verantwortung hinsichtlich Pflichtenübertragung gerecht zu werden, beauftragte der BLB Recklinghausen das Ingenieurbüro Thürmer mit der Projektleitung.
|